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Art. 26 · b) Bauvorschriften
BZO Herrliberg · S. 15 · Original-PDF
und Empfind-
lichkeitsstufe 1 In den Zonen für öffentliche Bauten gelten ausschliesslich die kantonalrechtlichen Bestimmungen, mit einer maximalen Fassadenhöhe von 10.8 m (traufseitig gemessen). Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der Zone einzuhalten, der diese angehören. Es ist kein Mehrlängenzuschlag zu beachten. 2 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe gemäss Eintrag im allgemeinen Zonenplan.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.