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Art. 20 · Ergänzungsplan Zentrumszone

BZO Herrliberg · S. 12 · Original-PDF

Für den im Ergänzungsplan "Zentrumszone" bezeichneten Bereich gilt:

Ergänzungsplan Zentrumszone • Die näher an der Forchstrasse liegenden strassenbegleitenden Fassadenabschnitte dürfen eine Länge von 15 m nicht überschreiten. Längere Fassaden sind zu gliedern und in der Tiefe um mindestens 2 m zu staffeln. • Im bezeichneten Bereich ist mindestens 1/3 der Fläche zur Forchstrasse gärtnerisch zu gestalten und zu begrünen. • Stützmauern, Lärmschutzwände, geschlossene Einfriedungen etc. dürfen längs der Forchstrasse max. 1.2 m hoch in Erscheinung treten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.