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Art. 17 · Wegleitung
BZO Hausen am Albis · S. 24 · Original-PDF
17 Wegleitung Zu Ziffer 2.6.7 Die zulässige Glaslichtfläche von 0.5 m2 erlaubt ein Dachflächenfenster mit Aussenmassen von 66x118 cm. Zu Ziffer 2.6.8 Gemäss § 18a RPG sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.