← BZO Hausen am Albis · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Zoneneinteilung

BZO Hausen am Albis · S. 18 · Original-PDF

11 Wegleitung Zu Ziffer 2.2.2 Es sei auf die Einordnungshinweise für alle Bauzonen in der Einleitung verwiesen. Zu Ziffer 2.2.3 Die Geschosse sind in § 275 und 276 PBG definiert. Dachgeschosse dürfen bei Neubauten einen Kniestock von max. 0.90m Höhe aufweisen, bei vor dem 1. Juli 1978 bewilligten Gebäuden darf dieses Mass 1.30m betragen. Die Gebäudelänge wird nach § 28 ABV gemessen. Gebäudelänge: Kniestock:

Zu Ziffer 2.2.5 Die grossen Gebäudetiefen von ehemaligen Ökonomiebauten erschweren die Belichtung und die Gebäudestrukturen sind nicht auf Wohnnutzungen ausgerichtet. Die Beschränkung von Umnutzungen zu Wohn- und Arbeitszwecken auf 2/3 des Altbauvolumens trägt dem Rechnung. Dabei ist es auch möglich, innerhalb der heutigen Stellung einen entsprechend verkleinerten Neubau mit gleicher Länge zu erstellen. Querschnitt Scheune Querschnitt Wohnhaus/Neubau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.