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Art. 4 · Einsprachen und Beschwerden im Baubewilligungsverfahren (§ 2 KBV)
BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 4 · Original-PDF
Einsprachen gegen Bauvorhaben sind innerhalb der Auflagefrist (20 Tage) schrift- 1 Einsprachen lich, mit Antrag und Begründung, im Doppel der Bauverwaltung zuhanden der Baubehörde einzureichen. Gegen Verfügungen und Entscheide der Baubehörde bzw. der Bauverwaltung kann innert 10 Tagen beim Bau- und Justizdepartment (BJD) und gegen dessen Entscheide beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. 2 Beschwerden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.