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Art. 19 · Reklamen
BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 7 · Original-PDF
und Reklameflaggen innerhalb der Bauzone sind bewilligungspflichtig und der BWK in dreifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. 1 Bewilligung Entlang oder im Sichtbereich von Kantonsstrassen lädt die BWK das zuständige Kreisbauamt zur Stellungnahme ein. Die Gemeinde kann Reklamen auf öffentlichem Grund, die vorschriftswidrig angebracht wurden, auf Kosten der Verursacher entfernen lassen.
2Vorschriftswidrige Reklamen Fassaden- und Aussenbeleuchtungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.