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Art. 16 · Baustellen(§§ 65, 66 KBV)

BZO Bau- und Zonenreglement Haegendorf · S. 6 · Original-PDF

Die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund bei Bauarbeiten kann erfolgen, falls nachweislich auf der Bauparzelle kein Platz dazu vorhanden ist. Die Baubehörde kann auf Grund des Bauplatzinstallationsplanes eine Bewilligung erteilen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.