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Art. 38a · Flachdachbegrünung und Baumreihe

BZO Grüningen · S. 17 · Original-PDF

Immissionen

1Flachdächer sind, soweit sie nicht als begehbare Terrassen genutzt werden, zu begrünen.

2Zum Schutz der angrenzenden Wohnzonen sind entlang der Strasse Hüferen und der Esslingerstrasse, östlich der Industriestrasse, Bäume im Sinne einer Baumreihe zu pflanzen. Ein- und Ausfahrten sowie allfällige Manövrierflächen sind so zu planen, dass eine möglichst dichte Baumreihe entsteht.

17 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022

5. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN UND ANLAGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.