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Art. 2 · Massgebende Grundlagen
BZO Grüningen · S. 4 · Original-PDF
Massgebende Pläne
1Folgende Pläne sind massgebend:
a)der Zonenplan im Massstab 1:5000
b)die Waldabstandslinienpläne im Massstab 1:500 / 1:1000
c)die Kernzonenpläne Stedtli und Büel im Massstab 1:1000
Rechtsverbindlichkeit
2Die rechtsverbindlichen Pläne sowie die Inventare des Natur- und Heimatschutzes liegen bei der Baubehörde auf.
3Für den genauen Verlauf der Festlegungen gilt der entsprechende Datensatz im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.