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Art. 8 · Landschaftsschutzzone

BZO Zonenreglement Grenchen · S. 7 · Original-PDF

1Die Landschaftsschutzzone umfasst den landschaftlich empfindlichen Eichholzhügel. Dieser ist ein typischer Vertreter der eiszeitlichen Moränenlandschaft. Die Topografie und die landschaftliche Gliederung sind zu erhalten und durch die Bepflanzung mit Bäumen, Hecken oder anderer naturnaher Vegetation zu fördern. Landschaftsschutzzone

2Bleibende Terrainveränderungen, das Erstellen von Bauten und Anlagen sowie weitere Massnahmen und Nutzungen, welche die Landschaft beeinträchtigen, sind untersagt.

3Betriebsnotwendige Anlagen wie Umzäunungen oder Kleinbauten (Fahrnisbauten) sind gestattet. Vorbehalten bleibt das ordentliche Baubewilligungsverfahren.

4Im Weiteren gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.