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Art. 47 · Abstellflächen

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 14 · Original-PDF

Abstände

1Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten haben, vorbehältlich vorhan­ dener Baulinien gegenüber Strassen und Wegen, mindestens 3.5 m Abstand einzuhalten.

2Gegenüber der Nichtbauzone haben Gebäude einen Abstand von mindestens 3.5 m einzuhalten. Vom Näherbaurecht im Sinne von § 270 PBG kann nicht Gebrauch gemacht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.