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Art. 39 · Nutzweise

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 12 · Original-PDF

und Massvorschriften

1Bauten und Anlagen sind soweit zulässig, als sie folgenden Zonenzwecken entsprechen: Gebiet Zonenzweck E1 Freizeit- und Sportzentrum Hallen- und Freilandsportarten E2 Awandel Friedhof E3 Garnhänki-Wiese Spielwiese ohne feste Bauten E4 Ocht Familiengärten und Allmend

2Es gelten die folgenden max. Fassadenhöhen: Gebiet Fassadenhöhe max. E1 Freizeit- und Sportzentrum 8.1 m E2 Awandel 3.5 m E4 Ocht 2.0 m

3Des Weiteren gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften.

4Gegenüber privaten Grundstücken sind die Grenzabstände und Mehrlängen­ zuschläge der betreffenden Zone einzuhalten.

5In der Erholungszone E4 sind nur Garten- und Gerätehäuschen zulässig. Arealintern gelten keine Grenz- und Gebäudeabstände. Ergänzend zu Art. 39 Abs. 2 gelten die folgenden Massvorschriften: Gebäudegrundfläche max. 4.0 m2 Gesamthöhe max. 2.0 m 3. Weitere Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.