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Art. 36 · Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 11 · Original-PDF
1In der Gewerbezone sind maximal mässig störende Betriebe sowie Handelsund Dienstleistungsgewerbe zulässig. Nutzweise
2Fachmärkte, Einkaufszentren und Grossläden (gemäss § 4 Abs. 1 BBV II) mit einer Verkaufsfläche von über 1‘000 m2 sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.