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Art. 3 · Kernzone I

BZO der Gemeinde Greifensee · S. 4 · Original-PDF

Zweck, Nutzweise

1Die Bestimmungen der Kernzone I bezwecken die Erhaltung des Städtlis und eine gute Einpassung von Um- und Neubauten. Sie gelten mit einzelnen Aus­ nahmen auch für den Bereich der Dorfstrasse.

2Es sind maximal mässig störende Betriebe zugelassen.

3Die charakteristischen Merkmale des schutzwürdigen Ortsbildes sind zu be­ wahren. Die herkömmliche Gestaltung von Dach, Fassaden und Umgebung ist zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.