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Art. 21 · Nutzweise
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 8 · Original-PDF
Grundmasse
1Grundgrenzabstand
–Kleiner Grenzabstand 5 m
–Grosser Grenzabstand 12 m
2Der grosse Grenzabstand gilt für die am meisten gegen Süden gerichtete Gebäudelängsseite.
3Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Quartiererhaltungszone muss der Grundgrenzabstand um das Mass des Mehrlängenzuschlags gemäss Art. 27 Abs. 1 heraufgesetzt werden.
4Bestehende Bauten dürfen unter Wahrung des Erscheinungsbildes um-, ausund wiederaufgebaut werden. Die bestehende Ausnützung (Stand Dezember 2013) kann um maximal 10% erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.