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Art. 16 · Grezabstand

BZO Gossau · S. 10 · Original-PDF

1Der Grenzabstand für Gebäudeteile mit Büros und betriebsbedingten Wohnungen beträgt: Nutzung Grenzabstand Büro/Wohnung im 1. Vollgeschoss 7.5 m Büro/Wohnung nur im 2. und 3. Vollgeschoss 6.0 m Büro/Wohnung nur im 3. Vollgeschoss 4.5 m

2Die Bautiefe ist nicht beschränkt. V-26.11.2018 7

3In der Industriezone mit erweiterten Bestimmungen in Gossau Süd I 5.5* gelten folgende Abstände zur Leerütistrasse:  lärmempfindliche Betriebsräume: 10.0 m bei paralleler Anordnung zur Strasse  Wohnen: 34.0 m bei paralleler Anordnung, 17.0 m bei senkrechter Anordnung zur Strasse; eine Unterschreitung ist zulässig bei Anordnung im Attikageschoss mit Sichtschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.