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Art. 13 · Wohnzonen

BZO Gossau · S. 9 · Original-PDF

ohne Gewerbeerleichterung Nicht störendes Gewerbe ist zulässig. V-26.11.2018 6 2.3. Zentrumszone

1Es gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.