← BZO Gossau · Inhaltsverzeichnis
Art. 27bis · Intensivlandwirtschaftszone
BZO Baureglement Gossau SG · S. 14 · Original-PDF
3) Die Intensivlandwirtschaftszone dient der überwiegenden oder ausschliesslich bodenunabhängigen landwirtschaftlichen Nutzung.
Es ist zu unterscheiden zwischen IL-G (Intensivlandwirtschaftszone Garten- und Gemüsebau) und IL-T (Intensivlandwirtschaftszone Tierhaltung).
Die Zweckbezeichnung ist im Zonenplan festzulegen.
In den Intensivlandwirtschaftszonen gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. Für Bauten, welche die Masse von Nebenbauten gemäss Art. 37 überschreiten, ist zwingend ein Sondernutzungsplan zu erlassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.