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Art. 18 · Unterirdische Bauten
BZO Baureglement Goldach · S. 13 · Original-PDF
Eine Baute gilt dann als unterirdisch, wenn sie sowohl unter dem gewachsenen als auch dem gestalteten Terrain liegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.