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Art. 39 · Wohnzonen

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 12 · Original-PDF

1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nicht störende Betriebe zugelassen.

2In den Wohnzonen W2 sind neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser zulässig.

3Die Wohnzonen W3/WG3 und W4/WG4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Einzelstehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind nur ausnahmsweise gestattet.

4Die verdichtete Bauweise ist in den Wohnzonen erwünscht.

5Terrassenhäuser sind in den Wohnzonen W2 und W3 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; vgl. Art. 35.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.