Art. 39 · Wohnzonen
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 12 · Original-PDF
1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Es sind nur nicht störende Betriebe zugelassen.
2In den Wohnzonen W2 sind neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser zulässig.
3Die Wohnzonen W3/WG3 und W4/WG4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Einzelstehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind nur ausnahmsweise gestattet.
4Die verdichtete Bauweise ist in den Wohnzonen erwünscht.
5Terrassenhäuser sind in den Wohnzonen W2 und W3 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; vgl. Art. 35.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.