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Art. 37 · Kultusbauten, Kontaktbars und ähnliches

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 28 · Original-PDF

1Kultusbauten sind einzig in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zulässig.

2Kontaktbars und ähnliches sind einzig in der Gewerbezone und der Industriezone zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.