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Art. 34 · Geschützte geologische Objekte von kantonaler Bedeutung

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 27 · Original-PDF

Geschützte geologische Objekte von kantonaler Bedeutung

1Sämtliche kantonal geschützten geologischen Objekte von kantonaler Bedeutung (INGESO) sind vom Kanton geschützt.

2Sie dürfen nicht entfernt, eingedeckt oder zerkleinert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.