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Art. 15 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, öBA

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 13 · Original-PDF

Zone für öffentliche Anlagen öA (PBG § 34)

1In der öBA sind öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen Nutzung zulässig. In der ÖA sind lediglich der Nutzung dienende Kleinbauten zulässig.

2Die öffentlichen Bauten und Anlagen haben erhöhte architektonische, Gestaltung ortsbauliche und energetische Anforderungen zu erfüllen. Sie haben sich in die Umgebung optimal zu integrieren.

3Land in dieser Zone ist der Abtretungspflicht gemäss §42 PBG unterBesondere Bestimmungen stellt. plan:team 13 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 4. Eingeschränkte Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.