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Art. 1

BZO Baureglement Gachnang · S. 8 · Original-PDF

1. Die natürlichen Ufer zu belassen. Ufervegetation darf weder gerodet, noch überschüttet, noch auf andere Weise zum Absterben gebracht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.