Art. 17 · Fenster
BZO Bau- und Nutzungsordnung, nachgeführte Version, Stand Dezember 2025 · S. 84 · Original-PDF
17 Fenster Für die in Absatz 1 genannten Räume ist eine Fensterfläche von min. 1/10, bei Dachflächenfenstern 1/15 der Bodenfläche mit einer Raumhöhe von mehr als 1.50 m, wenigstens aber 0.80 m2 erforderlich. Die Fenster müssen ins Freie führen. Ausnahmsweise können die Fenster einzelner Räume in einen Wintergarten oder eine verglaste Veranda führen, sofern eine einwandfreie Belüftung gewährleistet ist. Velos, Kinderwagen, Entsorgung
3In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse Abstellräume für Kinderwagen sowie gemeinsame Entsorgungseinrichtungen vorzusehen. § 47 (bisher § 73 BO) Bezug von Wohn- und Arbeitsräumen Der Gemeinderat kann den Bezug von Wohnungen und Arbeitsräumen verweigern, wenn das Gebäude nicht genügend ausgetrocknet ist, die Sicherheits- und Schutzvorkehren ungenügend oder die Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz nicht erfüllt sind. § 48 (bisher nur bei Arealüberbauungen, § 50 BO) Autoabstellplätze Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 10 Wohnungen sind mindestens 2/3 der für die Bewohnerinnen und Bewohner erforderlichen Abstellplätze unterirdisch anzulegen oder in das Gebäude zu integrieren. § 49 (neu) Dachbegrünung Mit Ausnahme begehbarer Terrassenflächen sind Flachdächer auf Hauptgebäuden zu begrünen. § 50 (MBNO, bisher § 83 BO) Spiel- und AufenthaltsDie Grösse gemeinschaftlich benützbarer Spiel- und Aufenthaltsbereibereiche che bei Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen hat gesamthaft mindestens 15 '3/0 der Bruttogeschossfläche zu betragen. Die Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind zweckmässig und den Spielbedürfnissen der Kinder unterschiedlicher Altersstufen entsprechend anzulegen. 4. Schutzvorschriften § 51 (z. T. MBNO, bisher § 7780) Ortsbildgestaltung
1Bauten und Anlagen sind sorgfältig zu gestalten und so in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Der Gemeinderat beurteilt Gesuche nach folgenden Kriterien
a)Stellung der Bauten
b)Grösse, Form und Gliederung der Baukuben
c)Dach- und Fassadengestaltung
d)Materialwahl, Farbe e) Terrain- und Umgebungsgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.