Art. 15758 · Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 Änderung der Bau- und Nutzungsordnung
BZO Bau- und Nutzungsordnung, nachgeführte Version, Stand Dezember 2025 · S. 17 · Original-PDF
15758 Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 Änderung der Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Frick Änderungen an der BNO —Chornbcrghaldc: Eichenrejches Buchert-AltholzT-auf trockenen Standorten lichter Bestand mit artonreichor Kraut- und Strauchschicht 6^—Rtee:-Baumortenreicher Bestand mit hohem Totholzonteil ■H)—ffK^<berg: Lichter, artenreicher Laubmischwald mit hohem Totholzanteil Bezeichnung Schutzziele Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkung Ausprägung im Plan auf Absatz 2 und abgestimmte Bewirtschaftung NaturschutzN Schutz, Erhalt und Förderung des Lebens zone Wald raums /^^/FürdiefolgendenATJsnrägijngenderNaturschutzzoneWald selten zusätzliche Pfiesemassnahmen bzw. Nutzuneseinschränkungen: Ausprägung Schutzziele Pflegemassnahmen, Nutzungseinschränkung Bezeichnung im Plan Erhalt seltener und gefährdeter Arten, WaldFeucht- und W Dem vernässten Standort angepasste Pflege und Bewirtschaftung Nassstandort gesellschaften sowie wertvoller Strukturen Altholzinsel / P Prozessschutz Langfristiger Verzicht auf forstliche Nutzung Naturw^- Dies wird wie folgt gesichert:
a)Moos/Ritzleten: Durch langfristigen Vertrag mit der Ortsbürgergemeinde reservat Frickberg-Höhe: Durch Regierungsratsbeschluss bl Frickberg/ZGraubühl: Durch langfristigen Vertrag mit der Ortsbürgergemeinde £1 ajd) Grosser Berg/Chapf: Durch Regierungsratsbeschluss EichenwaldE Sicherung Lebensraum Erhalt bestehender Eicheii ErhöhungderUrntnebszeiftBestandesveijiüngungi^^ Eichenwald reservat *—Im Bereich der bezeichneten Altholzinseln ist langfristig atrf-oieeforstliche Nutzung zu vorzichten.-&ies wird wie folgt gesichert 4^—Moos/Ritzleten: Dusch langfristigen Vertrag mit der Ortsbürgergemeinde —Frickberg Höhe: Durch Regierungsrotsbeschluss K)—FrickbergZ/Graobühl: Durch langfristigen Vortrag mit der Ortsbürgergemeinde UA) Grosser Borg/Chapfi-Ehtseb Regierungsrotsbeschluss PLANAR 16/58 Gemeinde Frick Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 Änderung der Bau- und Nutzungsordnung Änderungen an der BNO § 21 (bisher § Id NO) Magcrwicscnzonc —Dio Magorwiesenzonebezeichnot extensiv genutzte Wiesen mit bosondors schutzwürdigen Pflanzen und-T4eFgemeinschaften auf mogorem-Untergrund. *—Düngung, Verwendung von Pflanzenschutz und Unkrautvertilgungsmitteln, Bo und Entwässerung, Boweidung und Umbruch sowie Aufforstung sind untersagt. Die Nutzung als Houwiose ist gostottet. Das Schnittgut ist abzufuhren. Vorbehalten bloibon Voroinbarungen zwischen den Bewirtschaftenden und dem Kanton bzw. der Gomeinder ^Bauten und Anlagen sowie Terrainvorändorungen (Abgrobungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) sind verboten, soweit sie-mch-tdom Schutz oder Unterhalt def-Magerwiesenzone dienen. 120a Fliessciewässerzone Die Fliessgewässerzone FGZ dient der Gewährleistung der natürlichen Funktion des Gewässers, des Hochwasserschutzes sowie der Gewässernutzung. Die Zulässigkeit von Bauten, Anlagen und Nutzungen richtet sich nach den Bestimmungen von § 23a. PLANAR 17/58 Teilrevision der Nutzungsplanung 2024 Änderung der Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Frick Änderungen an der BNO 2.4 Überlagerte Schutzzonen §22 (bisher §37 BO) Umgebungsschutzzone Die Umgebungsschutzzone dient dem Schutz des Umfeldes des Dorfkerns und des historischen Kirchenhügels.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.