Art. 30 · Nebenanlagen bei Mehrfamilienhäusern und Überbauungen gemäss § 53 und 54 ZR
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 4 · Original-PDF
9 D. ZONENSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN 10 D.1 ZONENTABELLE 10 § 30 Nebenanlagen bei Mehrfamilienhäusern und Überbauungen gemäss § 53 und 54 ZR Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern ab 10 Wohnungen sowie bei Sondernutzungsplanungen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan gemäss § 52 und 53 ZR sind folgende Anlagen mitzuerstellen und dauernd zu unterhalten:
–zweckmässig ausgestattete Frei- und Spielflächen;
–genügende Abstellräume für Velos, Mofas, Kinderwagen, Spielgeräte u.a.m.;
–zweckmässige Standorte für Abfallsammelstellen und allenfalls KompostierFür Kinderspielplätze sind die Richtlinien der Stiftung Pro Juventute zu beachten. stellen. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf
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Kommentar D. ZONENSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
D.1 ZONENTABELLE
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