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Art. 3.3 · Ökologischer Ausgleich
BZO Baureglement Frauenfeld · S. 17 · Original-PDF
3.3 Bauen an Hanglagen Bauen an Hanglagen
1Bauten in Hanglagen erhalten einen Zuschlag zur talseitigen Fassadenhöhe, welche der Differenz der berg- und talseitig gemessenen Fassadenhöhe entspricht. Der Zuschlag beträgt höchstens 2.0 m.
2Attikageschosse gemäss §29 PBV müssen talseitig um das Mass ihrer Höhe zurückversetzt sein.
PBV § 29, Attikageschosse
PBV § 39, Terrassenhäuser PBG § 72 Abs. 1, Baureife
Seite 13
Baureglement der Stadt Frauenfeld
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.