Art. 2.2 · Landwirtschaftszonen
BZO Baureglement Frauenfeld · S. 12 · Original-PDF
2.2 Landwirtschaftszonen
PBV § 11, Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszone Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen richtet sich nach der übergeordneten Gesetzgebung.
PBV § 12, Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen
RPG Art. 16a Abs. 3 Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen (Pflanzenbau) Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen richtet sich nach der übergeordneten Gesetzgebung.
LwG Art. 60, Weinwirtschaft Landwirtschaftszone Rebbau
1Die Landwirtschaftszone Rebbau ist für die rebbauliche Nutzung bestimmt.
2Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche zur Bewirtschaftung des Gebietes notwendig sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.