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Art. 39 · Mehrhöhenzuschlag

BZO Flüelen · S. 12

Überschreitet die geplante Baute oder Anlage die maximale Gesamthöhe, die nach der Tabelle im Anhang 1 zulässig ist, hat die Baukommission mit der Ausnahmebewilligung einen verhältnismässigen Mehrhöhenzuschlag zum Grenzabstand zu verfügen, sofern die BZO für einzelne Zonen nichts anderes bestimmt.

16RPBG, RB 40.1115 17 vom Regierungsrat nicht genehmigt gemäss RRB vom 27. Februar 2018. Es gilt Art. 7 Abs. 1 RPBG 12

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.