Art. 1 · Zweck und Geltungsbereich
BZO Flüelen · S. 3
1Die BZO regelt die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Flüelen. Sie verdeutlicht und ergänzt das PBG.
2Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet, sofern die Gemeindeversammlung nicht besondere Bestimmungen und Nutzungsordnungen für einzelne Gemeindegebiete erlässt. Artikel 1 Gliederung der Kernzone
1Die Kernzone gliedert sich in fünf Zonen mit je unterschiedlichen Bestimmungen, nämlich in die Kernzonen A – D und in die überlagerte Ortsbildschutzzone E.
2Die einzelnen Kernzonenbereiche bezwecken:
a)Kernzone A: Schutz und Erhalt des historischen Ortskerns und seiner Substanz
b)Kernzone B: Erhalt der Bebauungsstruktur und Aufwertung des Gassencharakters
c)Kernzone C: Entwicklung einer qualitätsvollen Wohnzone
d)Kernzone D: Erhalt und Aufwertung der Seefront
e)Ortsbildschutzzone E: Erhalt der historischen, öffentlichen Anlagen
3Die einzelnen Kernzonen sind im Kernzonenplan dargestellt. Dieser ist Bestandteil der BZO.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.