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Art. 29 · Gebäudeabstand
BZO Baureglement Flawil · S. 20 · Original-PDF
Zwischen gewerblich genutzten Bauten auf gleichem Grundstück, die betrieblich oder funktionell zusammengehören, kann der Gebäudeabstand bis auf das Mass der halben Gebäudehöhe der höheren Baute reduziert werden, sofern dadurch weder andere Vorschriften noch öffentliche lnteressen verletzt werden und eine architektonisch gute Lösung erzielt wird. Gebäudeabstand Art. 29 BauR I Att. 57 BauG Gebäudeabstand N Ausnahme nach Art. 29 GA KG = kleiner Grenzabstand GG = grosser Grenzabstand GA = Gebäudeabstand GH = Gebäudehöhe GA> G{ 2 Büro
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.