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Art. 27 · Abstände zu Kantonsstrassen

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF

Werden die gesetzlichen Abstände, die nach BauG einer Zustimmung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt erfordern, unterschritten, so setzen Um- und Wiederaufbau von Gebäuden mit Volumen- und Substanzschutz ebenfalls dessen Zustimmung voraus.

5. Definitionen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.