Art. 16 · Grosser/kleiner Grundabstand
BZO Fehraltorf · S. 9 · Original-PDF
Ziff. 16 Grosser/ kleiner Grundabstand Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Südwesten gerichtete Hauptwohnseite, der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten.
*Ziff. 17 Mehrlängenzuschlag
1Bei einer Fassadenlänge von mehr als 20 m ist der betreffende Grundabstand um 1/4 der Mehrlänge, jedoch höchstens um 3 m heraufzusetzen. Beim grossen Grundabstand wird kein Mehrlängenzuschlag erhoben. 5
2Weisen zwei benachbarte Gebäude einen Gebäudeabstand von weniger als 7 m auf, wird der Mehrlängenzuschlag berechnet, wie wenn beide zusammengebaut wären.
3Kleinbauten und Anbauten im Sinne von § 273 PBG fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages ausser Ansatz.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.