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Art. 91 · Die Einrichtung und Freihaltung von Kehrichtsammelstellen richtet sich nach § …
BZO Baureglement Eschlikon · S. 13 · Original-PDF
PBG Die Einrichtung und Freihaltung von Kehrichtsammelstellen richtet sich nach § 91 PBG, soweit keine öffentlichen Sammelstellen in angemessener Distanz vorhanden sind. Die Plätze müssen optisch gut in die Umgebung eingepasst werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.