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Art. 42 · Vorgärten
BZO Baureglement Eschlikon · S. 16 · Original-PDF
1Bestehende Vorgärten sind in ihrer Struktur zu erhalten. Bei Neubauten ist in der Regel der Bereich zwischen öffentlicher Strasse und Fassadenflucht als Vorgarten auszubilden.
2Zugänge und Zufahrten sind zulässig. Abstellplätze sind nur soweit gestattet, wie entlang der öffentlichen Verkehrsanlage eine weitgehend geschlossene Grünfläche erhalten bleibt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.