← BZO Eschlikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 28 · Spielplätze und Freizeitflächen
BZO Baureglement Eschlikon · S. 13 · Original-PDF
§ 18, 86 PBG
1Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 10 % der Hauptnutzflächen des Bauvorhabens als Spiel- oder Freizeitflächen zu erstellen, auszustatten und dauernd zu unterhalten.
2Für die Ausführung ist die Norm SN EN 1176 richtungsweisend. SN EN 1176
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.