Art. 1.60
BZO Baureglement Eschenbach SG · S. 6 · Original-PDF
1.60 il il IV il IV ilr ilt IV ilt A) Die Erstellung von Bauten und Anlagen bedarf eines rechtskräftigen Sondernutzungsplans oder eines speziellen Reglements (siehe Art. 8 und Art. 9 BauR). B) Linke Spalte für Wohnbauten, rechte Spalte für Ökonomiebauten. C) Gegenüber Zonen mitWohnnutzung (W, WG) ist der Grenzabstand um 3.0 m und gegenüber anderen Zonen um 2.0 m grösser. D) Bei Bauten mit einem gewerblich genutzten Erdgeschoss liegen die maximale Gebäudehöhe und Gesamthöhe um 1.0 m höher. E) Winkelmass gilt nicht für Pultbauten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.