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Art. 46 · Abbruchbewilligung
BZO Baureglement Egnach · S. 17 · Original-PDF
Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassenund Ortsbildes eintritt oder ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt. C Umgebungsgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.