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Art. 23 · Deponiezone De

BZO Baureglement Egnach · S. 12 · Original-PDF

1Deponiezonen umfassen Gebiete, die für die Ablagerung von Abfällen des Typs A gemäss technischer Verordnung über Abfälle bestimmt sind.

2Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie für den Deponiebetrieb notwendig sind. Sie werden nur befristet bewilligt und sind nach beendeter Ablagerung durch den Gesuchsteller oder den Eigentümer zu entfernen.

3Deponien sind in der Regel nach Vorgaben eines Gestaltungsplans etappiert aufzufüllen und fachgerecht zu rekultivieren.

4Deponiezonen sind nach Abschluss der Endgestaltung einer sachgerechten Zone zuzuweisen. F Überlagernde Zonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.