Art. 50 · Inkrafttreten
BZO Egg · S. 4 · Original-PDF
23 4 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________ Präambel Die Gemeinde Egg erlässt, gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG) mit seitherigen Änderungen und unter Vorbehalt von eidgenössischem und kantonalem Recht, für ihr Gemeindegebiet die nachstehende Bau- und Zonenordnung. A. Zonenordnung Art. 50 Inkrafttreten Die Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung gültig. Die Gemeinde publiziert das Datum des Inkrafttretens nach § 6 PBG.
Egg, 2. September 2024 Namens der Politischen Gemeinde Egg
Der Präsident Der Schreiber
Tobias V. Bolliger Tobias Zerobin
Die von der Gemeindeversammlung am 13. Dezember 1993 beschlossenen Änderungen wurden vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 759 vom 16. März 1994 genehmigt. Änderungen von der Gemeindeversammlung beschlossen am 2. September 2024. Von der Baudirektion mit Beschluss Nr. KS-0175/25 vom 6. August 2025 genehmigt. 23
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.