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Art. 25 · Gestalterische Bestimmungen

BZO Egg · S. 14 · Original-PDF

Die Materialien und die Farbgebung haben sich den örtlichen Gegebenheiten anzupassen; gleissende und grelle Farben sind verboten. 14 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________ V. Öffentliche Zonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.