← BZO Egg · Inhaltsverzeichnis
Art. 19 · Nutzweise
BZO Egg · S. 13 · Original-PDF
In allen Wohnzonen sind Wohnen und nicht störende Betriebe zulässig. In den Zonen WG40 und WG60 sind zusätzlich auch mässig störende Betriebe erlaubt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.