Art. 13 · Landwirtschaftszone
BZO Zonenreglement Dulliken · S. 12 · Original-PDF
1 Zweck Sicherung ausreichender Kulturflächen für die Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft. 2 Nutzung Bodenschonende, überwiegend bodenabhängige Nutzung in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse- und Obstbau und überwiegend bodenabhängig produzierender Gartenbau mit Erhalt und/oder Schaffung der notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die entsprechenden Bestimmungen des RPG3 und des PBG4. 3 Bauweise Bauten haben sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung sowie Umgebungsgestaltung ins Landschaftsbild einzufügen.
3 Bundesgesetz vom 22.06.1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, zit. RPG; SR 700) 4 Planungs‐ und Baugesetz vom 03.12.1978 (zit. PBG; BGS 711.1) 12/22 4 Baumasse Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen und Bedürfnisse: Geschosse 1 oder 2 Gebäude- und Firsthöhe wie W2 Silodurchmesser max. 5.00 m Silohöhe max. 13.50 m 5 Gestaltung Dachform frei 6 Empfindlichkeitsstufe ES III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.