Art. 2 · Nutzungsplanung, Dürnten
BZO Dürnten · S. 6 · Original-PDF
2. KERNZONE
1In der Kernzone werden an die ortsbauliche und architektonische Gestaltung besondere Anforderungen gestellt. Bauten haben sich hinsichtlich Stellung und Gestaltung für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung gut einzuordnen. Ziffer 2.1 Einordnungsgrundsätze
2Das Bauen auf die Strassengrenze oder auf bestehende Baufluchten ist gestattet und kann verlangt werden, wenn dies zur Verbesserung des Ortsbildes beiträgt und die Verkehrssicherheit, insbesondere auch für die Fussgänger gewährleistet ist.
1Die im Zonenplan schwarz eingetragenen Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung der Stellung, der bestehenden Ausmasse, des Daches und der wesentlichen Fassadenelemente umgebaut oder ersetzt werden. Ziffer 2.2 Massvorschriften für Ersatzbauten und entsprechende Umbauten
2Die im Zonenplan grau eingetragenen Gebäude dürfen nur unter Beibehaltung der Stellung und der bestehenden Ausmasse ersetzt werden.
3Alle übrigen bestehenden Bauten dürfen ungeachtet von kantonalen und kommunalen Massvorschriften an der bisherigen Stelle und in den Ausmassen des bestehenden Altbaus um- oder wiederaufgebaut werden sofern sie die bisherige Erscheinung übernehmen oder verbessern.
4Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.
5Geringfügige Abweichungen von den Kernzonenvorschriften können unter Wahrung schutzwürdiger nachbarlicher und öffentlicher Interessen bei Bauten, Anlagen und Gartenflächen in folgenden Fällen bewilligt werden, wenn dies mittels Interessenabwägung belegt werden kann:
–zur gestalterischen Verbesserung
–im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit oder des Ortsbildes
–zur Ermöglichung ortsbildverträglicher Nutzungsänderungen
–zur Verbesserung der natürlichen Funktion eines Gewässers, für den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.