Art. 16 · Arealüberbauungen
BZO Dürnten · S. 16 · Original-PDF
16 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung
1Allgemeine Anforderungen: In Gebieten mit einer Gestaltungsplanpflicht sind folgende allgemeine Grundsätze einzuhalten: Ziffer 7.2 Gestaltungsplanpflichten
–Die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG sind einzuhalten. Die Erleichterungen und Baumassenzuschläge können konsumiert werden.
–Die Überbauung hat eine gute Durchlässigkeit für Fussgänger aufzuweisen.
–Es ist eine fortschrittliche Energielösung und eine nachhaltige Bauweise erforderlich.
–Für Projekte, welche einen langfristigen Betrieb durch eine Genossenschaft oder eine vergleichbare Trägerschaft sicherstellen und mit der Gemeinde vertraglich maximale Mietzinse (Kostenmiete) festlegen, wird ein zusätzlicher Baumassenzuschlag von 0.2m3/m2 für gewährt.
2Spezifische Anforderungen: Gestaltungsplanpflicht Mathiswiese: Für das Gebiet Mathiswiese gelten zudem folgende gebietsspezifische Anforderungen:
–Es ist eine attraktive kleinstädtische Zentrumsüberbauung vorzusehen, welche sich besonders gut in die Ortsstruktur eingliedert.
–Den Anforderungen des Ortsbildes (ISOS) ist hohe Bedeutung beizumessen. Es ist eine bauliche Verdichtung erwünscht soweit diese nicht den Anliegen des Ortsbildes entgegensteht.
–Die Aussenräume sind im Sinne der zentralen Lage aufenthaltsfreundlich zu gestalten und von Parkierung freizuhalten.
–Es sind zusätzlich zum massgebenden Parkplatzbedarf der Bebauung genügend Parkfelder für die P&R-Anlage in die Bebauung zu integrieren SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.