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Art. 2 · Zuständigkeit und Bauberatung

BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 4 · Original-PDF

1Das Planungs- und Bauwesen sowie der Vollzug dieses Reglementes sind Sache des Gemeinderates.

2Der Gemeinderat bestimmt zur Vorbereitung der Geschäfte eine Baukommission. Sie stellt Anträge an den Gemeinderat.

3Die Bauverwaltung übt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates. Sie ist Auskunftsstelle in Baugesuchsfragen und berät, wo nötig unter Beizug weiterer Fachleute, die Bauwilligen. 2. Ortsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.