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Art. 53 · Normbedarf

BZO Dielsdorf · S. 17 · Original-PDF

1Für Motorfahrzeuge sind pro 80 m2 Bruttogeschossfläche (BGF), mindestens aber pro Wohnung eine Einheit Ein- oder Abstellplätze zu erstellen. Zusätzlich sind 10 % der Anzahl Abstellplätze als Besucherplätze zu erstellen. Bruchteile unter der Hälfte werden abgerundet.

2Für andere Nutzungen bestimmt sich die Anzahl der Ein- und Abstellplätze nach der aktuellen VSS-Norm.

3Kommerziell betriebene Parkierungsanlagen, die nicht durch die bauliche Nutzung des Grundstücks oder der näheren Umgebung begründet sind, sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.