← BZO Dielsdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Bauvorschriften
BZO Dielsdorf · S. 12 · Original-PDF
In der Zone OE gelten die kantonalrechtlichen Messvorschriften. Gegenüber Grundstücken an der Zonengrenze sind die Grenz- und Gebäudeabstände der angrenzenden Zone einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.