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Art. 27 · Dachform und -neigung
BZO Dielsdorf · S. 10 · Original-PDF
1In allen Wohnzonen sind auf Hauptbauten Satteldächer und Flachdächer zugelassen.
2In der Zone W2 darf die Dachneigung 35° (a.T.) nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.